Ablauf einer osteopathischen Behandlung
In der Osteopathie stellt Gesundheit ein Gleichgewicht aller Körpersysteme dar. Muskulatur, Knochen und Gelenke, also das Bindegewebe als verbindendes Element einerseits und andererseits die inneren Organe und das Nervensystem stehen in einem gegenseitigen Zusammenhang. Das Gleichgewicht zu erhalten bzw. wieder herzustellen ist die Aufgabe des Osteopathen.Ein ausführliches Aufnahmegespräch ist für die richtige Durchführung der Therapie von großer Bedeutung, da sich womöglich alles in einen Zusammenhang einordnen lässt. Nach dem Gespräch und der anschließenden Inspektion werden zur weiteren Diagnose Gelenke, Muskulatur und Sehnen aber auch Organe abgetastet.
Dabei wird ihr Bewegungsausmaß eruiert und das individuelle Bewegungsmuster des Körpers herausgefunden. Fundierte Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Verhaltenspsychologie werden von dem geübten Osteopathen dazu verwendet, die Ursachen der Beschwerden zu entdecken und um Gesundheit zu finden. Ausschließlich mit den Händen werden auf verschiedenen Ebenen Bewegungseinschränkungen, Spannungen und Blockaden ausfindig gemacht und versucht zu lösen. Dadurch werden die Funktionen gebessert und Selbstheilungskräfte aktiviert, wobei die neu gewonnene verstärkte Mehrdurchblutung eine Rolle spielt.
Weil Krankheitsbilder und Beschwerden sehr individuell wahrgenommen werden, kann sich auch die Genesung sehr unterschiedlich entwickeln. Dadurch entfällt jegliche standardisierte Behandlungsform.
Beschwerden, die erst seit kurzem bestehen, können meistens schon nach 3-4 Sitzungen behoben sein. Bei langwierigem Leiden kann die Behandlung jedoch mehrere Sitzungen benötigen. Eine Sitzung dauert in der Regel 40-45 Min. Bei Säuglingen kann eine Sitzung aber auch individuell kürzer sein, je nach Compliance (Mitarbeit) des Kindes.
Kosten
Gesetzlich Versicherte:Seit einigen Jahren werden osteopathische Behandlungen von einer Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen anteilsmäßig übernommen. Fragen Sie daher bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese Leistung auch bei Ihnen rückerstattet wird.
Privat Versicherte:
Private Krankenversicherungen oder private Krankenzusatzversicherungen übernehmen in der Regel häufig die Behandlungskosten. Grundlage dafür ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Selbstzahler:
Die Kosten für Selbstzahler betragen 90 €. Im Falle einer zeitlich kürzeren Behandlung werden die Kosten angepasst.
Bitte beachten Sie, dass Termine, die Sie nicht bis 24 Stunden vorher absagen, mit 50% des Rechnungsbetrages berechnet werden müssen.
Wenn es Ihnen möglich ist, möchte ich Sie bitten, die erhaltene Leistung direkt im Anschluss in bar oder per EC-Cash zu bezahlen um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

